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Kann der Arbeitgeber, die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme zurückverlangen?

Von Tuncay Öztunc, (Kommentare: 0)

Zu einer in dieser beschriebenen Auseinandersetzung kam es zwischen einer Altenpflegerin und ihrer Arbeitgeberin, die letztendlich vom Bundesarbeitsgericht geklärt werden musste. Die Arbeitnehmerin hatte an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, die über 18 Tage durchgeführt wurde. Die Arbeitgeberin hatte die Kosten der Maßnahme übernommen und zusätzlich die Frau für die Dauer bezahlt freigestellt.

Die Arbeitnehmerin verpflichtete sich nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme sich dazu, dass Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate lang fortzusetzen. Die Arbeitnehmerin hielt diese vereinbarte Frist jedoch nicht ein, und kündigte schon kurz nach der Beendigung der Fortbildung ihr Arbeitsverhältnis.

Die Arbeitgeberin klagte in Folge auf die Rückerstattung der angefallenen 2726,68 € Fortbildungskosten von der Arbeitnehmerin.

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Unsere gemeinsame Schlagkraft enorm gestärkt in der EU

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Wie dem CGB und uns, der GTL, von der CESI mitgeteilt wurde, ist es unserer europäischen Dachorganisation, der CESI, (European Confedaration of Independent Trade-Unions), deren Mitglied der CGB und damit mittelbar auch die GTL ist, erfolgreich gelungen, Teil des Ausschusses der europäischen Kommission zu werden. Damit gewinnt die CESI - und wir als Mitglieder - weiter an Einfluss und kann ihre Mitgliedsgewerkschaften im Bereich der sozialen Dienste effektiver vertreten.

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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs,. Weniger Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Der Sachverhalt:

Grundlage des Verfahrens war die Massenentlassung in einem Unternehmen in Niedersachsen, das 2019 in Insolvenz ging. Der Kläger war dort 18 Jahre als Schweißer tätig gewesen, bis der Betrieb in wirtschaftliche Schieflage geriet. Der eingesetzte Insolvenzverwalter kam zu dem Entschluss, dass eine Massenent-lassung unvermeidbar sei und eingeleitet werden muss.

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Azubis als Aushilfe?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Unsere Azubis, auf die wir auf keinen Fall verzichten wollen, können durchaus einmal vor die Frage gestellt werden, darf mein Arbeitgeber mich als Aushilfe etwa in der Urlaubszeit oder weil der Krankenstand zu hoch ist, einsetzen und was sagt der Betriebsrat dazu?

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