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Das angerufene Bundesarbeitsgericht (BAG) musste in einer auch für euch so spannenden Auseinandersetzung zu einem Urteil gelangen.
Dem lag folgendes zugrunde.
Ein Arbeitgeber kündigte seinem Arbeitnehmer ordentlich und stellte diesen Arbeitnehmer, obwohl dieser einen Beschäftigungsanspruch hatte von der Arbeit frei! Das bedeutet, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.
So weit so verwirrend?
Weiterlesen … Kündigt der Arbeitgeber unter folgenden Bedingungen wird es spannend!
Es war schon spannend, wie es mit der eingereichten Klage eines Arbeitnehmers vor dem Landessozialgericht in Bremen ausgehen wird.
Was war der Hintergrund der Auseinandersetzung?
Der Kläger war ein Arbeitsloser aus dem Landkreis Cuxhaven dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld auslief. Er Unterschrieb danach einen Arbeitsvertrag bei einem Reinigungsunternehmen einen Arbeitsvertrag als Lagerist zu einem Monatslohn von 3000 € Brutto.
Der danach klagende Arbeitnehmer trat jedoch seine Arbeit nie an! Er war vom ersten Tag an krankgemeldet! Daraufhin kündigte ihm die Reinigungsfirma nach zwei Wochen innerhalb der üblichen Probezeit.
Weiterlesen … Entgeltfortzahlung ab meiner Unterschrift zum Arbeitsvertrag ?
Ist durch eine angerufene Einigungsstelle ein Sozialplan beschlossen worden, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan festgelegten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die sogenannte Wirksamkeit des Einigungsspruchs fällig Das ist für die betroffenen Arbeitnehmer von großer Bedeutung!
Weiterlesen … Was ist zu beachten bei Sozialabfindungen?
In München ist ein Mann mit seinem Fahrzeug in eine Kundgebung der Gewerkschaft ver.di gefahren und hat mehrere Menschen schwer und zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der CGB verurteilt solche Anschläge aufs Schärfste und drückt den Verletzten und ihren Familien sein Bedauern und seine Betroffenheit aus.
Der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Christian Hertzog sagte hierzu." Wir sind bestürzt und tief betroffen über die Geschehnisse in München. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Wir drücken auf diesem Weg unseren Respekt und unsere Betroffenheit aus. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen."
V.i.S.d.P. Christian Hertzog Generalsekretär

Weiterlesen … Tiefe Trauer über den Anschlag auf eine Gewerkschaftskundgebung in München
Der eigentliche Wintermonat ist der Februar und es ist also noch nicht vorbei. Wie steht es eigentlich für uns Arbeitnehmer, wenn wir durch Witterungseinflüsse bedingt nicht wie vorgesehen pünktlich auf unserer Arbeitsstelle erscheinen können? Das kann Schnee oder Eis aber wie wir vor kurzem erst erleben mussten auch Hochwasser gewesen sein.
Weiterlesen … Nein der Winter ist noch nicht vorbei!